sollten Sie einen "gefährlichen Hund" laut §3 LHundG NRW oder einen "Hund bestimmter Rassen" nach §10 LHundG NRW haben bereiten wir Sie gerne für die Maulkorb- und Leinenbefreiung vor.
Für die Abnahme der Maulkorb und Leinenbefreiung haben wir regelmäßig einen Sachverständigen zu Gast, welcher die Prüfung bei Hunden nach §10 LHundG NRW abnehmen darf.
Termine nach Vereinbarung
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